Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts
von Bernhard Reichert - ISBN 9783472070108
Gebundene Ausgabe, 1490 Seiten
Veröffentlichung Sep 2007 bei Luchterhand (Hermann)
Amazon-Verkaufsrang #113463
Bewertung 4.0/5.0 bei 1 Meinungen
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Autor: Bernhard Reichert
ISBN 9783472070108
ISBN 3472070102 (alt)
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Kritik zu Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts
Kaum eine Frage bleibt offen vom 08.05.2002
Bewertung: 4 von 5 Sternen
Diese Kundenmeinung empfanden 12 von 13 Besuchern hilfreich
Es gibt kaum eine Frage zum Vereinsrecht, auf die sich hier keine Antwort finden ließe: Auf über 1.400 Seiten „Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts" breitet Bernhard Reichert das Entstehen, Werden und Vergehen privatrechtlicher Vereine vor dem Leser aus. Wer kann Mitglied sein? Welche Rechtsverhältnisse bestehen zwischen Satzungsbeschluß und Eintragung? Wie läuft die Anmeldung zum Vereinsregister ab? Diese und andere Fragen stellen sich fast jedem, der bei einer Vereinsgründung mitwirkt, und sie werden aufschlußreich behandelt. Allen Interessierten sei jedoch gesagt, daß sich dieser Teil des Buches nur mit dem Verfahren beschäftigt. Was Inhalt der Satzung sein kann sollte, welche Arten von Mitgliedschaft es gibt, mit welchen Rechten die Vereinsorgane ausgestattet werden können, darüber geben erst die nachfolgenden Abschnitte ausführlich Auskunft.
Dort erörtert der Verfasser auch nahezu erschöpfend sämtliche Probleme, die vor oder während einer Mitgliederversammlung auftreten können, angefangen von Anträgen zur Tagesordnung vor der Einberufung über das Stimm- und Rederecht der Mitglieder und die schriftliche Abstimmung bis zur Behandlung teilnichtiger Abstimmungsergebnisse. Ebenso detailliert wird das Wesen und die Arbeit des Vorstandes sowie Ordnungsmaßnahmen beschrieben. Darüber hinaus sei auf zwei Abschnitte hingewiesen: Die Haftungsfragen und den nichtrechtsfähigen Verein. Hinsichtlich beider Bereiche herrscht auch bei in Vereinen Aktiven immer wieder Unsicherheit (vor allem über die Haftung im nichtrechtsfähigen Verein), und dieses Buch gibt verläßlich Auskunft. Daß Reichert die jüngste Rechtsprechung zur Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht behandelt hat, wie Beuthien (NJW 2002, 809) bemängelt, nimmt nicht wunder, war Redaktionsschluß für das Handbuch doch bereits einige Monate vor der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Im Anschluß an die umfassende Darstellung des privaten Vereinsrechts schildert der Verfasser lobenswerterweise die Grundzüge des öffentlichen Vereinsrechts, vor allem das Vereinsverbot, was dem Buch einen Leserkreis erschließt, der über die Praktiker, also die in Vereinen Engagierten hinausgeht. Dasselbe gilt für die Behandlung des Lohnsteuerrechts im Verein. Besonderer Erwähnung wert ist die Wiederaufnahme der Erläuterungen über die Gemeinnützigkeit von Vereinen. Allein dem Sponsoring hätte ein etwas breiterer Raum gewidmet werden dürfen.
Insgesamt läßt sich sagen, daß der geneigte Leser in diesem Buch finden wird, was er zumindest im privaten Vereinsrecht sucht. Zuzugestehen ist, daß das Werk auf den ersten Blick nicht immer ganz einfach zu verstehen ist und manchmal gewisse Vorkenntnisse vorauszusetzen scheint. Allerdings vermittelt zum einen dieses Buch selbst nahezu alles Wissenswerte, zum anderen schreibt der Autor - ist man erst einmal an der richtigen Stelle des Buches gelandet - sehr präzise und verständlich. Schließlich hilft am Ende ein ausführliches, wohldurchdachtes und ausgesprochen benutzerfreundliches Sachverzeichnis beim Auffinden der entscheidenden Textpassagen. Wem auch immer die Beschäftigung mit vereinsrechtlichen Problemen droht, sollte sich nicht scheuen, auf das Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts zuzugreifen.
Weitere ISBN:978-3-472-07010-8, 978-3-4720-7010-8
978-3-47207-010-8, 978-3472070108, 978-3-47-207010-8
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